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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH   Tel +41 (0)  71  6887803

KN Tel +49 (0) 7531 697855

 

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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Aufenthalter in der Schweiz sind Arbeitnehmer oder Selbstständige, die eine Bewilligung erhalten, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten.

Grundsätzlich ist der Aufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig.

Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine B-Bewilligung.

Nach 5 Jahren erhalten diese Aufenthalter eine Niederlassungsbewilligung, die Sie den Schweizern gleich stellt, mit wenigen Ausnahmen, z.B. das Wahlrecht.

Mehr unter http://www.aufenthalter.ch

Aufenthalter in der Schweiz erhalten die Broschüre Aufenthalter Schweiz 

 

 

Was ändert sich beim Aufenthalter?

 

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Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.

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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.

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Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für Beruf und Freizeit NBU.

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Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV.

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Steuern Quellensteuer.

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Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.

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Girokonto bei einer Schweizer Bank.

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Hausrat Umzug in die Schweiz.

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Auto ummelden in die Schweiz und umschreiben des Führerscheines in eine Schweizer Führerausweis.

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alle Versicherungen in der Schweiz neu abschliessen.

 

Was kann beim Aufenthalter weiterhin in Deutschland bestehen bleiben?

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Altersvorsorge in Deutschland (freiwillig).

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Private Unfallversicherung in Deutschland.

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Immobilien in Deutschland.

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Girokonto bei einer deutschen Bank.

 

 

 

                                                 

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562